Im dichten Berufsverkehr kommen Fahrradfahrer in der Stadt schneller ans Ziel. Dabei helfen Radwege und spezielle Sonderregeln. Bewusst oder unbewusst: Einige Radfahrer missachten beim schnellen Ritt durch die Stadt gelegentlich Verkehrsregeln. Bei Polizeikontrollen müssen sie dann mit Strafen rechnen. Bei Unfällen werden sie ebenfalls zur Kasse gebeten. Doch viel schlimmer ist das Verletzungsrisiko, dem sie sich aussetzen. Die Verkehrsregeln Fahrrad sollen Radfahrer und andere vor Gefahren schützen.
Sonderregeln für Fahrradfahrer
Fahrradfahrer dürfen Radwege benutzen. Wenn dies durch ein blaues Schild mit weißen Radfahrer drauf nicht ausdrücklich festgelegt ist, sind sie dazu aber nicht verpflichtet. Dann können sie auch auf der Straße fahren. Schneller durch den Verkehr kommen sie auch, weil sie rechts an parkenden Autos vorbeifahren dürfen. Sie müssen dabei einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten. Radfahrer dürfen ausnahmsweise verkehrt herum durch Einbahnstraßen fahren, wenn es durch ein Schild mit der Aufschrift „Radfahrer frei“ gekennzeichnet ist. Gemütlich auf dem Rad nebeneinander fahren ist erlaubt, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Ansonsten gilt: hintereinander fahren. Nur auf Fahrradstraßen ist nebeneinander radeln immer erlaubt. Diese Straßen dürfen von anderen Fahrzeugen nur genutzt werden, wenn ein Zusatzschild dies erlaubt. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt dort eine Maximalgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Radfahrer dürfen dort von Autos nicht behindert werden.
Lebensrettende Verbote der Verkehrsregeln Fahrrad
Wie alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen Radler auf der rechten Straßenseite fahren. Von Autofahrern werden sie sonst als Geisterfahrer schnell mit lebensgefährlichen Konsequenzen übersehen. Daher ist das Befahren des Radweges in der falschen Fahrtrichtung gesetzeswidrig. Es ist nicht grundsätzlich verboten, alkoholisiert Fahrrad zu fahren. Erst ab 1,6 Promille sind Radfahrer in jeden Fall fahruntauglich. Dann können sie sogar ihren Autoführerschein verlieren. Bei einem Unfall riskieren Radfahrer bereits mit 0,3 Promille empfindliche Strafen. Während der Fahrradfahrt ist telefonieren mit einer Hand am Telefon verboten, weil es zu sehr vom Verkehr ablenkt. Schnell mal mit dem Rad über einen Zebrastreifen fahren ist riskant. Denn Autofahrer müssen nur Fußgängern das Überqueren ermöglichen.
Besonderer Schutz von Kindern doch ohne Helmpflicht
Die Verkehrsregeln Fahrrad geben Sonderrechte und fordern gleichzeitig zu gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer auf. Von den besonderen Schutzrechten profitieren auch Kinder. Frühestens mit acht Jahren ist Kindern das Fahren auf der Straße erlaubt. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren. Einen Helm schreiben die Verkehrsregeln weder für Erwachsene noch für Kinder vor. Trotz aller Regeln kommt es durch Unaufmerksamkeit zu Unfällen. Die Helmpflicht könnte zusätzlichen Schutz bieten.
Fotoquelle: ADFC/Gerhard Westrich