Frankfurt/Main – Die Chancen des ehemaligen Rad-Profis Danilo Hondo auf ein neues Trainer-Engagement stehen für die nahe Zukunft wohl schlecht. Denn nach seinem Doping-Geständnis kann der 45-Jährige in den kommenden Jahren möglicherweise nicht mehr als Coach arbeiten.
«Die sportrechtliche Konsequenz wäre eine Regelsperre von zwei Jahren nach dem zum Tatzeitpunkt 2011 einschlägigen Anti-Doping-Regelwerk», erklärte Lars Mortsiefer, Vorstand der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA), auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Sicher sei, dass Dopingverstöße aus dem Jahr 2011/2012 noch sportrechtlich verfolgbar seien. «Die Sperre gilt nicht nur für die Athletenstellung, sondern auch für die Tätigkeit als Trainer und/oder Athletenbetreuer», sagte Mortsiefer.
Hondo ist unmittelbar nach seinem Eingeständnis, 2011 beim Erfurter Sportmediziner Mark S. Blutdoping praktiziert zu haben, vom Verband Swiss Cycling als Schweizer Nationaltrainer für die Straßenmannschaft freigestellt worden. Der in der Schweiz lebende Hondo hatte 2016 das Traineramt übernommen. Seine aktive Karriere hatte er 2014 beendet.
Strafmildernd könnte sich das Geständnis des gebürtigen Cottbusers, der in einem ARD-Interview Blutdoping zugegeben hatte, auswirken. «Grundsätzlich ja. Alles Weitere muss aber erst das nun einzuleitende Disziplinarverfahren zeigen», erklärte Mortsiefer.
Der Arzt Mark S. soll angeblich Drahtzieher eines mutmaßlichen Doping-Netzwerkes sein. Mitte März hatte die Staatsanwaltschaft München die Zahl von mindestens 21 Sportler aus acht Nationen genannt, die bei Mark S. gewesen sein sollen. Nach dem ehemaligen Eisschnellläufer Robert Lehmann-Dolle, gegen den die NADA ein Disziplinarverfahren eingeleitet hat, ist Hondo der zweite deutsche Sportler, der im Zuge der Blutdoping-Affäre bekannt geworden ist.
Die mit dem Skandal befasste Schwerpunktstaatsanwaltschaft in München wollte «zu diesem Zeitpunkt zu dem aktuellen Stand der Ermittlungen» keine weiteren Angaben machen. «Wir werden zu gegebener Zeit sicherlich wieder mit gesammelter Information an die Pressevertreter herantreten», hieß es in einer Erklärung. Bei einem etwaigen Verfahren zu Taten aus dem Jahr 2011 sei eine mögliche Verjährung für Sportler zu prüfen und ob überhaupt eine Strafbarkeit vorliege.
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(dpa)